====== Heilmittelverordnung ====== Als **Heilpraktikerin**, **Physiotherapeutin** und **zertifizierte Ernährungsberaterin** ist mir ein Arbeiten am Patienten ohne ärztliche Verordnung möglich. Die Begleichung meiner Behandlungskosten erfolgt bar oder per Rechnung gemäß der aushängenden Preise. Privat Versicherte, beihilfeberechtigte Patienten sowie gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich nach Abschluss der Therapie / Behandlung eine Rechnung zur Vorlage bei ihrem Kostenträger. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung nach der Erstattungsfähigkeit ihrer Behandlungskosten. ---- **Kategorie**: [[:navigation:deutsch:themen]] | **Sprachen**: [[:deutsch:start]]